Aufgaben und Dienstleistungen
Grabmal; Beantragung einer Genehmigung
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.01.2024
Im Rahmen ihres Rechts auf kommunale Selbstverwaltung können Gemeinden in ihren Friedhofssatzungen eine Genehmigungspflicht für das Aufstellen von Grabmälern festlegen. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht nicht. Damit sollen die in einer Gemeinde bestehenden Anforderungen an die Gestaltung von Grabmälern vor deren Errichtung, insbesondere im Interesse der Standfestigkeit und der Wahrung der Pietät, überprüft werden.
Voraussetzungen
Ob eine Genehmigung erforderlich ist und unter welchen Voraussetzungen sie erteilt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Friedhofssatzung. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung ergeben sich aus der jeweiligen Kostensatzung der Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Themen
- Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
- Leichenpass; Beantragung der Ausstellung
- Grabplatz; Beantragung eines Nutzungsrechts
- Friedhofs- und Bestattungsgebühren; Zahlung
- Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
- Gemeindlicher Friedhof; Beantragung der Zulassung für gewerbliche Tätigkeit
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Norbert Groß
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | gross@kasendorf.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Grabmal; Beantragung einer Genehmigung" finden Sie im BayernPortal.