Aufgaben und Dienstleistungen
Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens
Leistungsbeschreibung
Stand: 23.10.2024
Ist Ihr deutscher Pass unauffindbar oder verloren gegangen, dann müssen Sie den Verlust anzeigen. Sollten Sie das Dokument später wieder finden, müssen Sie dies auch anzeigen.
Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen. Dort ist eine Identitätsprüfung erforderlich.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird, ist dies unerlässlich, auch um Problemen bei der Verwendung dieser Personaldokumente vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Hinweise
Wird eine Anzeige bei der Passbehörde nicht oder nicht rechtzeitig erstattet, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Reisepass - Häufig nachgefragt
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html - Hinweise zur Anerkennung deutscher Reisedokumente im Ausland
https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Norbert Groß
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | gross@kasendorf.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Reisepass; Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens" finden Sie im BayernPortal.