Aufgaben und Dienstleistungen
Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
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