Aufgaben und Dienstleistungen
Kommunale Fernwärmeversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Fernwärmeversorgung, die von einer Gemeinde betrieben wird.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Weiterführende Links
- Wärmenetze in Bayern
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_energie/waermenetze
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
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