Aufgaben und Dienstleistungen
Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Weiterführende Links
- Wärmenetze in Bayern
https://www.energieatlas.bayern.de/thema_energie/waermenetze
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
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