Aufgaben und Dienstleistungen

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Leistungsbeschreibung

Stand: 17.07.2024

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).

Ansprechpartner in der VG Kasendorf

Norbert Groß

Telefon:09228/9996-0
E-Mail:gross@kasendorf.de
tätig für:Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf