Lebenslagen
Sozialabgaben
Stand: 26.08.2023
Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Arbeitslosenversicherung; Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung
- Gesetzliche Krankenversicherung; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
- Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
- Gesetzliche Rentenversicherung; Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person
- Landwirtschaftliche Unfallversicherung; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen
- Rentenversicherung; Auskunft und Beratung