Lebenslagen
Arbeitsschutz
Stand: 28.12.2023
Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.
- Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten; Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
- Arbeitssicherheit; Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
- Arbeitszeit; Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe
- Asbesthaltige Materialien; Anzeige von Tätigkeiten
- Bauarbeiterschutz; Überwachung
- Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
- Bergbau; Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
- Berufskrankheit; Anzeige bei Verdacht
- Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
- Explosionsgefährliche Stoffe; Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
- Feuerwerk; Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
- Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
- Lenk- und Ruhezeiten; Überwachung
- Mutterschutz; Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
- Sonn- und Feiertage; Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen; Anzeige
- Überwachungsbedürftige Anlagen; Kontrolle