Leistungen von A bis Z

Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Leistungsbeschreibung

Stand: 13.03.2024

Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.

Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Voraussetzungen

Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.

Verfahrensablauf

Anregungen für eine Auszeichnung mit der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste können über das bereitgestellte Formular (siehe unter "Formulare") von jeder Bürgerin und jedem Bürger beim Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (auch bei den Regierungen, Landratsämtern oder Gemeinden) eingereicht werden.

Die zuständige Regierung prüft die Anregung und leitet sie an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales weiter.

Fristen

keine

Kosten

keine

Formulare

  • Formular für eine Anregung zur Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).