Leistungen von A bis Z
Bayerischer Soldatenbund; Beantragung eines Zuschusses
Leistungsbeschreibung
Stand: 24.06.2024
Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. im Rahmen der institutionellen Förderung.
Die Pflege der Militärtradition in Bayern dient der Förderung der wehrhaften Demokratie und der Unterstützung der sicherheitspolitischen Arbeit vonseiten der Zivilgesellschaft nach Aussetzung der Wehrpflicht.
Der Bayerische Soldatenbund mit seinen rund 65.000 Mitgliedern leistet in diesem Rahmen einen maßgeblichen Beitrag zur Bewusstseinsbildung der Bevölkerung. Er tritt für Staat, Heimat und Vaterland in einem vereinten Europa, die Wahrung des Andenkens der Gefallenen, für die Ehre der deutschen Soldaten, die Förderung der Wehrbereitschaft, die solidarische Unterstützung der Bundeswehr sowie für den Erhalt und die Pflege militärischer Tugenden und Traditionen ein. Die vielseitige aktive Arbeit des Bayerischen Soldatenbundes soll gefördert werden.
Voraussetzungen
Die Leistung wird dem Bayerischen Soldatenbund 1874 e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.
Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
ca. 4 WochenErforderliche Unterlagen
- Haushalts- und Wirtschaftsplan
Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich. - Stellenplan
- Beschreibung der Organisation
Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen. - Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
Fristen
Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.Kosten
keineRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal).
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