Leistungen von A bis Z
Künstlersozialversicherung; Mitteilung bei Stellung eines Rentanantrages
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.08.2022
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.
Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der KSK:
- Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
- Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
- Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht haben.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die KSK versicherungspflichtig.
- Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
- Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten beziehungsweise beantragt haben:
- Informieren Sie die KSK formlos darüber, dass Sie den Rentenantrag gestellt haben.
- Beantworten Sie gegebenenfalls umgehend Rückfragen des Rentenversicherungsträgers und der KSK.
- Reichen Sie so schnell wie möglich eine Kopie des Rentenbescheides bei der KSK ein.
- Die KSK stellt auf ihrer Internetseite zu diesem Zweck ein PDF-Formular zur Verfügung.
- Laden Sie das PDF-Formular herunter.
- Schicken Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit der Kopie Ihres Rentenbescheides per Post an die im Formular angegebene Adresse der KSK.
- Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Änderungen Ihrer Versicherungspflicht.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen, wenn alle Unterlagen und Angaben vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
Fristen
Informieren Sie die KSK unverzüglich über Ihren Rentenantrag.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Formulare
- PDF-Formular zur Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Nicht alle Rentenbezüge haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Informationen zur Künstlersozialversicherung und zur Altersrente auf der Internetseite der Künstlersozialkasse (KSK)
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Informationsschriften/K%C3%BCnstlersozialversicherung_und_Altersrente.pdf - PDF-Formular zur Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 4 Nr. 5 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
https://www.kuenstlersozialkasse.de/fileadmin/Dokumente/Mediencenter_K%C3%BCnstler_Publizisten/Vordrucke_fuer_Mitteilungen/Verzichtserkl%C3%A4rung_pdf.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
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