Leistungen von A bis Z

Winzermeisterprüfung; Anmeldung

Leistungsbeschreibung

Stand: 06.11.2024

Die Anmeldung zum Schulbesuch und zur Winzermeisterprüfung muss beim Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau erfolgen.

Die Winzermeister führen in der Regel selbständig ihren Weinbaubetrieb. Sie sind dort für die Arbeitserledigung im Weinberg und Keller, für Marketing und Ausbildung verantwortlich.

Bei der Ausbildung zum Winzermeister/zur Winzermeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Winzer/in oder einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.

Die Vorbereitung auf die Winzermeisterprüfung kann folgendermaßen erfolgen: Die Staatliche Fach- und Technikerschule für Agrarwirtschaft Veitshöchheim bietet eine einjährige Fortbildung zum Staatlich geprüften Wirtschafter für Weinbau und Oenologie an. Die Studierenden können diese Fortbildung auch zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Weinbau nutzen. Ein Teil der Abschlussprüfungen am Ende des ersten Schuljahres (Berufsausbildung und Mitarbeiterführung, Projektarbeit, Sensorik) wird für die Meisterprüfung anerkannt. Die weiteren Prüfungen für die Meisterprüfung werden im darauffolgenden Jahr, in dem die Meisteranwärter im Betrieb arbeiten, abgelegt.

Die Meisterprüfung kann auch ohne Schulbesuch begonnen werden.

Voraussetzungen

Zur Meisterprüfung wird zugelassen, wer 24 Monate berufliche Praxis nach der beruflichen Abschlussprüfung nachweisen kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldungsbogen
  • Zeugnis der berufspraktischen Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Lichtbild
  • Nachweis über die Krankenversicherung während der Praxiszeit nach der Abschlussprüfung

Fristen

Anmeldung zum Schulbesuch (Wirtschafterschule) bis spätestens zum 1. April bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

Anmeldung zur Winzermeisterprüfung bis spätestens 1. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres 

Kosten

350 Euro Prüfungsgebühr

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

Redaktionell verantwortlich: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal).