Leistungen von A bis Z
Flugplatz; Beantragung einer Genehmigung zum Anlegen, bei Änderung und für den Betrieb
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.10.2024
Die Anlegung, Änderung und der Betrieb von Flugplätzen müssen behördlich genehmigt werden.
Vor Erteilung der Genehmigung eines Flugplatzes sind in einem Verwaltungsverfahren mit Bürgerbeteilung insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
- Belange der Raumordnung und Landesplanung;
- Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege;
- Schutz vor Fluglärm;
- Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- Eignung des Geländes
Voraussetzungen
- Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des möglichen Betreibers;
- charakterliche Unbedenklichkeit des Betreibers (bei natürlichen Personen)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben über Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Führungszeugnis nach § 30 Bundeszentralregister zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörden
- Angaben bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts
außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen sowie auf Verlangen eine Bescheinigung des Registergerichts, dass die Eintragung in das Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister nur noch von der Erteilung der Genehmigung abhängt - bei natürlichen Personen: Staatsangehörigkeitsnachweis
- Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
- Angaben über die bestehenden örtlichen und baulichen Verhältnisse des Geländes, bei Wasserflugplätzen auch über den Verkehr von Wasserfahrzeugen
- Beschreibung der geplanten Anlagen und Betriebseinrichtungen sowie der beabsichtigten Flug- und Flugplatzbetriebsabwicklung
- diverse Planunterlagen und Gutachten (siehe § 51 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
Kosten
Etwa 150 - 400.000 EuroRedaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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