Leistungen von A bis Z
Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 25.04.2024
Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.
Zweck
Die Integration in Ausbildung und Arbeit ist ein zentrales Element für gelingende Integration und gehört zu den Kernzielen bayerischer Integrationspolitik.
Gegenstand
Gefördert wird die Beschäftigung von Fachkräften zur Unterstützung der Integration der Zielgruppe in Ausbildung und Arbeit.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger (antragsberechtigt) ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt hat. Dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Als Personalausgaben zählen nur die Personalausgaben der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge oder der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter. Die Sachausgaben dürfen 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben nicht überschreiten.
Höhe
Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungsempfänger hat einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Diese dürfen weder den Ausgaben der Maßnahme zugeschlagen noch bei den im Finanzierungsplan vorzusehenden Eigenmitteln angesetzt werden. Eigenleistungen können Eigenmittel nicht ersetzen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Voraussetzungen
Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Förderrichtlinie zu entnehmen. Zudem ist darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebotsstruktur erreicht wird.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen aktuellen arbeitsmarkpolitischen Stellungnahmen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern und beim Erstantrag mit mindestens einem Unterstützungsschreiben beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.
Bewilligung
Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung.
Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Erforderliche Unterlagen
- Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit nach dem vorgegebenen Muster
- Bei einem Erstantrag: mindestens ein Unterstützungsschreiben
Hinweise
Wie empfehlen Ihnen, vor einer Antragstellung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (E-Mail: Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) Kontakt aufzunehmen.
Fristen
Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre und er gilt grundsätzlich für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Antragstellung erfolgt in der Regel vier bis fünf Monate vor Projektbeginn.
Kosten
keine
Formulare
- Antragsformular (Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Formular zur Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit in Abstimmung mit den örtlich zuständigen Jobcentern
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
Verwandte Themen
- Arbeitsmarktfonds; Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
- Flüchtlings- und Integrationsberatung; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie
- Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen; Beantragung einer Förderung
- Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Integrationspolitik - Ausbildung und Arbeit
https://www.stmi.bayern.de/mui/integrationspolitik/ausbildung_arbeit/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.