Leistungen von A bis Z

Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz; Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Leistungsbeschreibung

Stand: 08.08.2024

Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder einen Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

Für die Nachweisberechtigung für Brandschutz eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Brandschutz eingetragen ist, sofern er nicht bauvorlageberechtigt ist

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Voraussetzungen

  • Abschluss eines Studiengangs der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz an einer deutschen Hochschule oder ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule oder Absolvierung einer Ausbildung für Ämter mit Einstieg in der dritten und vierten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst.
  • nach Abschluss der Ausbildung mindestens zwei Jahre praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung und
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
    • Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Bauingenieursstudium oder
    • Nachweis über einen erfolgreich abgeschlossenen Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz oder
    • Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildung für Ämter ab der dritten Qualifikationsebene in der Fachlaufbahn Naturwissenschaften und Technik, Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst
    • Nachweis über nach Abschluss der Ausbildung mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung (Projektliste mit min. drei Einzelnachweisen)
    • Leistungsnachweis über eine Fortbildungsmaßnahme bei der Ingenieurakademie Bayern oder einer anderen zugelassenen Institution. Die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz werden durch eine mindestens dreitägige Fortbildungsveranstaltung mit Leistungsnachweis vermittelt. (Für Absolventen des Studiums des Bauingenieurwesens oder der Architektur)

Fristen

Für den Antragsteller: keine

Für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen. Die Frist kann einmalig bis zu einem Monat verlängert werden.

Kosten

  • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
  • für Nichtmitglieder: 306 EUR

Formulare

  • Antrag auf Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für den Brandschutz
    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).