Leistungen von A bis Z
Zoll; Online-Anmeldung des Versands von Handelswaren über das Unionsversandverfahren
Leistungsbeschreibung
Stand: 31.10.2023
Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.
Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.
Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.
Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie – zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung – ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.
Voraussetzungen
Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen
- Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
- einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.
Verfahrensablauf
Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Rufen Sie die Internetplattform des Zolles zur ATLAS Internet-Versandanmeldung auf, folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular vollständig aus.
- Klicken Sie auf "IVA abschließen". Sie erhalten die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Internet-Versandanmeldung.
- Drucken Sie die Internet-Versandanmeldung zweifach aus und unterschreiben Sie sie.
- Legen Sie die unterschriebene Internet-Versandanmeldung und die Auftragsnummer der zuständigen Abgangszollstelle vor. Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss von der Zollstelle entgegengenommen werden.
- Halten Sie die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen bereit, für etwaige Nachprüfungen des Zolles.
Bearbeitungsdauer
Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN)
Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Fristen
Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Allgemeine Informationen zum Automatisierten Tarif- und Lokalen Zollabwicklungssystem (ATLAS) auf der Internetseite des Zolles
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/atlas_node.html - Verfahrensanweisung zum IT-Verfahren ATLAS auf der Internetseite des Zolles
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/Links-fuer-Inhaltseiten/Fachthemen/Zoelle/Atlas/va_atlas.pdf?__blob=publicationFile&v=10 - Merkblatt der Generalzolldirektion zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2020
https://www.zoll.de/SharedDocs/Downloads/DE/FormulareMerkblaetter/Zollrecht/mb_zu_zollanmeldungen.pdf?__blob=publicationFile&v=7 - Informationen zum Unionsversandverfahren und zum gemeinsamen Versandverfahren sowie den Vereinfachungen auf der Internetseite des Zolles
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zollverfahren/Versandverfahren/Unions-gemeinsames-Versandverfahren/unions-gemeinsames-versandverfahren_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal).
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