Leistungen von A bis Z
Wohnförderkontos; Beantragung einer Auskunft über den Stand
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.07.2024
Um den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos zu erfahren, können Sie dessen Feststellung beantragen.
In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages.
Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
Voraussetzungen
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.
Verfahrensablauf
- Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
- Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
- Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Formloser Antrag
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Informationen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zur Riester-Rente und zur Riester-Förderung auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Home/home_node.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Wohnförderkontos; Beantragung einer Auskunft über den Stand" finden Sie im BayernPortal.