Leistungen von A bis Z
Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau; Beantragung der Löschung
Leistungsbeschreibung
Stand: 29.10.2024
Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).
Voraussetzungen
Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.Verfahrensablauf
Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen.
Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweise
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Kosten
keineFormulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerische Ingenieurekammer-Bau
http://www.bayika.de
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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