Leistungen von A bis Z
Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.08.2024
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands frisches Schweinefleisch im Inland für den Endverbrauch abgeben, können Sie die Produkte mit der Haltungsform der Tiere kennzeichnen. Die Genehmigung dazu müssen Sie nach 2 Jahren verlängern lassen.
Tierhaltungskennzeichnung sorgt für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren. Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz im EU-Ausland oder in einem Drittstaat hat, können Sie die freiwillige Kennzeichnung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.
Wenn Sie bereits eine Genehmigung erhalten haben, können Sie diese nach 2 Jahren für jeweils 2 weitere Jahre verlängern lassen.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder Englisch stellen.
Voraussetzungen
- Sie haben als Lebensmittelunternehmen den Firmensitz im Ausland.
- Sie geben Lebensmittel tierischen Ursprungs in Deutschland für den Endverbrauch ab.
- Die Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen werden, wurden während des maßgeblichen Haltungsabschnitts im Ausland gehalten, geschlachtet oder zerlegt oder das Lebensmittel wurde im Ausland hergestellt oder behandelt.
- Ihnen wurde bereits eine Genehmigung auf Kennzeichnung von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt.
- Die bereits erteilte Genehmigung ist noch gültig.
Verfahrensablauf
Ebenso wie die Genehmigung kann auch die Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung online über das Kontaktformular oder schriftlich per Post bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.
- Öffnen Sie das Antragsformular.
- Sie können das Formular digital ausfüllen oder ausdrucken und handschriftlich ausfüllen.
- Wenn Sie das Formular digital bearbeiten, müssen Sie es nicht handschriftlich unterschreiben.
Antrag per Post:
- Sie drucken, wenn noch nicht geschehen, das Formular aus und senden es mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen an das BLE.
Antrag online über das Kontaktformular:
- Sie speichern den ausgefüllten Antrag als PDF.
- Sie benennen die Dateien mit Unterlagen nach ihrem Inhalt.
- Sie öffnen das Kontaktformular des BLE in der gewünschten Sprache.
- Geben Sie alle notwendigen Angaben im Kontaktformular ein. Als Art des Anliegens wählen Sie "Antrag" aus.
- Geben Sie im Feld "Betreff" als Grund für die Mitteilung "Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs" an.
- Benennen Sie im Feld "Ihre Nachricht" die Anzahl der angehängten Dateien und nummerieren Sie diese im besten Fall, damit sie besser zugeordnet werden können.
- Bis zu 10 Anlagen mit maximal 10 MB sind möglich. Sollte es sich um mehr Dateien mit mehr MB handeln, füllen Sie das Kontaktformular erneut aus.
- Sie laden das Dokument mit den benötigten Unterlagen und Nachweisen hoch.
Die BLE prüft den Antrag und nimmt bei Unklarheiten, fehlenden Informationen oder Nachweisen Kontakt mit Ihnen auf.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig, erhalten Sie per Post einen auf 2 Jahre befristeten Genehmigungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Ein Antrag auf Verlängerung der Genehmigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden, damit Sie keine neue Genehmigung beantragen müssen und die BLE Ihnen vor Ablauf der Befristung das Ergebnis mitteilen kann. (2 Monate)Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Antrag auf Genehmigung
-
Nachweise zur Einhaltung der Anforderungen der Haltungsform in den einzelnen Haltungseinrichtungen, zum Beispiel:
- amtliche Bescheinigungen
- Teilnahme an einem staatlichen Tierwohllabel
- Bescheinigungen von akkreditierten Kontrollstellen
- Nachweise zur Erfüllung der Anforderungen innerhalb der Lieferkette
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Genehmigung wird jeweils für 2 Jahre verlängert.Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare
- Disclosure of animal husbandry facilities of a foreign establishment pursuant to Article 25 (1), (2) of the German Act on Animal Husbandry Labelling (TierHaltKennzG)
The form is used to request identification numbers for animal husbandry facilities of foreign establishments. If the owner of an establishment has provided evidence that the listed husbandry facility meets the requirements, the BLE must assign an identification number to this husbandry facility.
You can print out the application and send it by post or upload it online via the contact form with all supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG.
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der freiwilligen Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel tierischen Ursprungs mir der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG)
You can print out the application and send it by post or upload it online via the contact form with all supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG.
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Notification of husbandry facilities on a foreign farm in accordance with Section 25 (1, 2) of the Animal Husbandry Labeling Act (TierHaltKennzG)
The form is used to request identification numbers for livestock facilities of foreign livestock farms. If you, as the owner of a livestock farm, can prove that your livestock facility meets the requirements, the BLE will issue an identification number for this livestock facility.
You can print out the application and send it by post or upload it online using the contact form with all the supporting documents as a PDF, JPG, JPEG or PNG.
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- § 22 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
- § 23 Gesetz zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen die Lebensmittel gewonnen wurden (Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - TierHaltKennzG)
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
- Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung einer Genehmigung für die freiwillige Kennzeichnung ausländischer Lebensmittel
- Tierhaltungskennzeichnung; Beantragung der Verlängerung der Kennnummer einer Haltungsform
- Tierhaltungskennzeichnung; Mitteilung über die Haltung von Tieren in einer Haltungseinrichtung in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem Drittland
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
https://www.ble.de/DE/Themen/Ernaehrung-Lebensmittel/Tierhaltungskennzeichnung/Tierhaltungskennzeichnung_node.html - Informationen zur Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierhaltungskennzeichnung/tierhaltungskennzeichnung_node.html - Flyer zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/Flyer-Poster/thk-anwender.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (siehe BayernPortal).
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