Leistungen von A bis Z
Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.04.2025
Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung von digitaler und technischer Ausstattung in Pflegeeinrichtungen.
Vorbehaltlich des Inkrafttreten des Nachtragshaushalts können ab 01.05.2025 Anträge gestellt werden.
Zweck
Um die Digitalisierung in den bayerischen Pflegeeinrichtungen zu beschleunigen und die Einrichtungen finanziell zu entlasten bzw. die Umlage der Kosten auf die Pflegebedürftigen zu reduzieren, stellt der Freistaat Bayern insgesamt 15,0 Mio. Euro für eine Komplementärförderung ergänzend zur Bundesförderung bereit.
Gegenstand
Die Pflegeversicherung fördert nach § 8 Abs. 8 SGB XI die Anschaffung von digitaler und technischer Ausrüstung.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind nach § 71 SGB XI zugelassene ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Förderfähig sind Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung sowie damit verbundene Schulungen, die beispielsweise Investitionen in die IT- und Cybersicherheit, das interne Qualitätsmanagement, die Erhebung von Qualitätsindikatoren, verbesserte Arbeitsabläufe und Organisation bei der Pflege und die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und stationären Pflegeeinrichtungen unterstützen.
Förderfähig sind auch die Aus-, Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen zu digitalen Kompetenzen von Pflegebedürftigen und Pflegekräften in der Langzeitpflege.
Art und Höhe
Gefördert werden bis zu 40% der durch die Pflegeeinrichtung verausgabten Mittel. Pro Pflegeeinrichtung ist höchstens ein einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro möglich.
Bayerische Pflegeeinrichtungen erhalten mit diesem Förderprogramm, ergänzend zum Abruf der Bundesmittel, weitere 40 % der nachgewiesenen Kosten aus Mitteln des Freistaats Bayern. Damit wird der Eigenanteil von 60 % auf 20 % reduziert sowie eine maximale Förderung in Höhe von 24.000 Euro (statt bisher 12.000 Euro) erreicht. Anträge auf Komplementärförderung können nur für Pflegeeinrichtungen gestellt werden, die in Bayern betrieben werden.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung ist die Vorlage des Zuwendungsbescheides der für den Vollzug des Bundesförderprogramms zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 erlassen wurde sowie eine Erklärung zur Einhaltung der sich aus dem Beihilferecht ergebenden Vorgaben.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss beim Landesamt für Pflege eingereicht werden.
Der Antrag kann digital gestellt werden sowie per E-Mail eingereicht werden.
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Pflege.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bei Antragsstellung:
- Antragsformular (siehe unter "Formulare")
- DAWI-De-minimis-Erklärung (siehe unter "Formulare")
- Zuwendungsbescheid der zuständigen Pflegekasse, der nach dem 01.04.2025 wurde
Bei Einreichung des Verwendungnachweises:
- Vorlage der durch die Pflegekasse geprüften Abrechnung
Fristen
keineKosten
keineFormulare
- Antrag auf Komplementärförderung des Freistaates Bayern zur Beschleunigung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Einrichtungen nach § 8 Abs. 8 SGB XI (kurz: 100% WLAN-Strategie – Komplementärförderung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - DAWI-De-minimis-Erklärung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
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Weiterführende Links
- 100% WLAN-Strategie - Komplementärförderung Digitalisierung
https://www.lfp.bayern.de/digitalisierung-in-stationaeren-und-ambulanten-pflegeeinrichtungen/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen, Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.