Leistungen von A bis Z
Waffenprüfung; Durchführung
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.08.2024
Waffen müssen vor ihrer Verwendung auf Sicherheit überprüft werden. Das Waffengesetz regelt im öffentlichen Interesse den rechtmäßigen Besitz und die Verwendung von Waffen; das Beschussgesetz hingegen regelt im Interesse der Sicherheit des Waffenverwenders die Beschusspflicht von Handfeuerwaffen, Böllern, Einsteckläufen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen.
Die Prüfung von Handfeuerwaffen umfasst
- Vorprüfung,
- Beschuss,
- Nachprüfung und
- Stempelung.
Bei der Vorprüfung wird festgestellt, ob die Waffen richtig gekennzeichnet, funktionssicher und maßhaltig sind. Ferner wird eine Sichtprüfung vorgenommen. Die Haltbarkeitsprüfung (Beschuss) erfolgt mit Prüfmunition, deren Gasdruck 30 Prozent über dem maximal zulässigen Gasdruck für die Gebrauchsmunition liegt. Bei der Nachprüfung wird festgestellt, ob sich beim Beschuss unzulässige Veränderungen der Abmessungen oder Mängel eingestellt haben. Nach der bestandenen Prüfung werden die Waffen mit dem Beschusszeichen, dem Ortszeichen des Beschussamts und dem Jahreszeichen gestempelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
- Munition; Beantragung der Prüfung und Zulassung
- Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung
- Waffen; Allgemeine Informationen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
- Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
- Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Waffenprüfungen durch die Beschussämter
https://www.lmg.bayern.de/aufgaben_leistungen/beschusspruefungen/hoheitliche_aufgaben/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal).
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