Leistungen von A bis Z
Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Leistungsbeschreibung
Stand: 08.12.2023
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.
Weiterführende Links
- Förderung im Wohnungsbau
http://www.bauen.bayern.de/wohnen/foerderung/index.php - Wohnen in Bayern
https://www.stmb.bayern.de/wohnen/index.php - Übersicht über die Wohnraumförderung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/wohnen/%C3%9Cbersicht_wohnraumf%C3%B6rderung.pdf
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben" finden Sie im BayernPortal.