Leistungen von A bis Z
Verkehrsunfall; Informationen zum Verhalten
Leistungsbeschreibung
Stand: 16.08.2024
Hier erhalten Sie Informationen, was Sie tun müssen, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden.
Nach einem Verkehrsunfall gibt es eine Vielzahl von Gesichtspunkten, die zu berücksichtigen sind. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat die wichtigsten Regeln für das Verhalten unmittelbar nach dem Unfall und eine Reihe von Hinweisen und Ratschlägen für später auftretende Probleme in dem Ratgeber "Rechtstipps zum Verkehrsunfall" zusammengestellt.
Es sind dort Hinweise zum Verhalten am Unfallort - Anhalten, Sichern der Unfallstelle und Hilfe für die Verletzten, Austausch der Personalien, Erforderlichkeit einer polizeilichen Unfallaufnahme oder Regelung von Bagatellschäden ohne Polizei, Sicherung von Beweismitteln, Warnung vor Schuldanerkenntnissen und ungebetenen Unfallhelfern - ebenso zu finden, wie Auskünfte zum Schadensersatz oder Tipps bei Unfällen mit Ausländern oder im Ausland.
Es sind dort Hinweise zum Verhalten am Unfallort - Anhalten, Sichern der Unfallstelle und Hilfe für die Verletzten, Austausch der Personalien, Erforderlichkeit einer polizeilichen Unfallaufnahme oder Regelung von Bagatellschäden ohne Polizei, Sicherung von Beweismitteln, Warnung vor Schuldanerkenntnissen und ungebetenen Unfallhelfern - ebenso zu finden, wie Auskünfte zum Schadensersatz oder Tipps bei Unfällen mit Ausländern oder im Ausland.
Weiterführende Links
- Broschüre "Rechtstipps zum Verkehrsunfall"
http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/04000707.htm - Broschüre "Rechtstipps zum Verkehrsunfall" (interaktiv)
https://www.justiz.bayern.de/static/broschueren/rechtstipps_zum_verkehrsunfall/index.html#page=1
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).
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Zusätzliche Informationen zum Thema "Verkehrsunfall; Informationen zum Verhalten" finden Sie im BayernPortal.