Leistungen von A bis Z
Landschaftspflege und Naturschutz; Beratung und Betreuung
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.10.2023
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege wirkt bei der Gesamtheit der Maßnahmen zur Sicherung der nachhaltigen Nutzungsfähigkeit, zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Kulturlandschaft mit.
Aufgaben der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege im Tätigkeitsfeld Landespflege und Naturschutz können sein:
- Die Beratung und Mitwirkung bei Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege einschließlich der fachgerechten Ausführung von ökologischen, landschaftspflegerischen und gestalterischen Ausgleichsmaßnahmen.
- Die fachliche Begleitung bei Maßnahmen der Flurbereinigung, der Dorferneuerung und der Städtebauförderung in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
- Die Mitwirkung bei der Erstellung von Pflegekonzepten für öffentliche Naherholungsgebiete.
- Die fachliche Begleitung bei der Betreuung von Naturpark- und Landschaftspflegeverbänden in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden.
Verwandte Themen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von kreiseigenen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Erstellung von Stellungnahmen an Dritte
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von Gärten und Außenanlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Betreuung von gartenbaulichen Organisationen
- Gartenkultur und Landespflege; Erstellung von Gutachten
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).
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