Leistungen von A bis Z
Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges
Leistungsbeschreibung
Stand: 23.02.2024
Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.
Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.
Hinweise
Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Wildhaltung
https://www.stmelf.bayern.de/landwirtschaft/tierische_erzeugung/landwirtschaftliche-wildhaltung-in-bayern/index.html
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
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