Leistungen von A bis Z
Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.08.2024
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.
Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.
Weiterführende Links
- Bayerisches Landesjugendamt - Informationen zu Trägern der Jugendhilfe
http://www.blja.bayern.de/service/adressen/index.php
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
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