Leistungen von A bis Z

Politische Partei; Informationen zur Gründung

Leistungsbeschreibung

Stand: 08.02.2024

Bürger, die die Gründung einer politischen Partei ins Auge fassen und sich über die dazu geltenden Rechtsgrundlagen und die notwendigen formellen Voraussetzungen unterrichten wollen, erhalten auf den Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin ausführliche Informationen.

Die Internet-Seiten der Bundeswahlleiterin enthalten Hinweise auf die rechtlichen Grundlagen und die Voraussetzungen der Gründung einer politischen Partei sowie zur Sammlung der Unterlagen politischer Parteien und Vereinigungen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Gründung einer politischen Partei sind über "Weiterführende Links" aufrufbar.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).