Leistungen von A bis Z
Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beantragung
Leistungsbeschreibung
Stand: 20.10.2022
Sie haben ein Kind oder mehrere Kinder erzogen? Auf Antrag können Sie dies für Ihre spätere Rente berücksichtigen lassen.
Wenn Sie Kinder erziehen, bekommen Sie dafür in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge gutgeschrieben. Für diese Zeit erhalten Sie später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Erziehende vielfach nur eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Für die Erziehung eines Kindes werden bis zu 3 Jahre als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gutgeschrieben. Das sind die sogenannten Kindererziehungszeiten. Neben den Kindererziehungszeiten werden auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehungszeit anerkannt. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt und enden nach 10 Jahren.
Voraussetzungen
- Sie können Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten beantragen, wenn Sie ein Kind in der Bundesrepublik Deutschland erzogen haben.
- Auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern können Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten beantragen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie online, persönlich oder schriftlich stellen.
Online-Antrag:
- Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) unter "Online-Dienste" finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.
- Wenn Sie dem Link "Antrag stellen" folgen, werden Sie durch die weiteren Schritte geführt und können den gewünschten Antrag auswählen.
- Alternativ können Sie die Online-Dienste mit Registrierung nutzen. So sehen Sie zum Beispiel gleich, welche Versicherungszeiten bereits erfasst sind. Außerdem sparen Sie Zeit und müssen bereits bekannte Daten nicht erneut eingeben.
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.
- Senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Sie erhalten eine Sendebestätigung.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Persönlicher Antrag:
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen für Ihren Antrag zusammen und vereinbaren Sie einen Termin mit der DRV.
- Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Versicherungsnummer benötigt.
- Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen. Je nach Verfügbarkeit freier Termine, erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
- In Ihrem persönlichen Gespräch wird Ihr Antrag elektronisch aufgenommen und online an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Schriftlicher Antrag:
- Gehen Sie auf die Internetseite der DRV.
- Laden Sie das gewünschte Antragsformular herunter.
- Sie können das Formular auch persönlich bei den Auskunfts und Beratungsstellen abholen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus, unterschreiben Sie es und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie alle Unterlagen
- per Post an Ihren Rentenversicherungsträger oder
- geben Sie diese in einer der örtlichen Beratungsstellen ab.
- Der zuständige Rentenversicherungsträger prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten einen Bescheid über Ihren Antrag.
Ihren Antrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine Vollmacht bei der Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich die Rentenversicherung ausschließlich an die von Ihnen bevollmächtigte Person.
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen, kann der gesamte Schriftwechsel online erfolgen. Entweder nutzen Sie das elektronische Postfach unter den Online-Diensten mit Registrierung oder De-Mail.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel 1 Monat.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Welche Nachweise oder Unterlagen nötig sind, wird Ihnen bei einer elektronischen Antragstellung angezeigt.
- Wenn Sie das Antragsformular verwenden, können Sie diesem entnehmen, welche Nachweise nötig sind.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
In der Regel sind keine Fristen vorgegeben oder einzuhalten.
Es gibt eine Ausnahme:
Bei einer gemeinsamen Erziehung können die Kinderziehungs- und Berücksichtigungszeiten dem Vater zugeordnet werden. Die Berücksichtigung beim Vater muss mit einer übereinstimmenden Erklärung der Eltern erfolgen. Diese kann nur für die Zukunft, höchstens für bis zu 2 Kalendermonaten rückwirkend abgegeben werden.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen können Sie dem Vormerkungsbescheid entnehmen.
Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
- Informationen über die Kindererziehungszeiten auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kindererziehungszeiten.html - Informationen über die Berücksichtigungszeiten auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/B/beruecksichtigungszeiten.html - Erläuterungen zum Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0810.html
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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