Leistungen von A bis Z

Kriegsopferversorgung; Beantragung einer Abfindung

Leistungsbeschreibung

Stand: 29.11.2024

Wenn Sie Anspruch auf eine Kriegsopferrente nach dem Bundesversorgungsgesetz haben, können Sie eine Abfindung beantragen.

Beschädigte und Witwen (Witwer) können ihren Anspruch auf die Grundrente ganz oder teilweise zum Erwerb oder zur wirtschaftlichen Stärkung von selbst genutztem Hausbesitz und Wohneigentum kapitalisieren lassen.

Die Abfindung wird in Höhe des neunfachen Jahresbetrages der zu Grunde liegenden (Teil-)Grundrente gewährt und löst den Grundrentenanspruch auf die Dauer von 10 Jahren ab. Bei einer Antragstellung nach Vollendung des 60. Lebensjahres wird als Abfindungssumme das 57-fache des der Kapitalabfindung zu Grunde liegenden Monatsbetrages gewährt; sie löst den Grundrentenanspruch auf die Dauer von 5 Jahren ab.

Voraussetzungen

Beschädigte und Witwen (Witwer), dürfen das 55. Lebensjahr (im Ausnahmefall das 65. Lebensjahr) noch nicht vollendet haben.

Die zweckentsprechende Verwendung des Geldes muss gewährleistet sein und das Ableben des Berechtigten während des Abfindungszeitraums darf nicht zu erwarten sein.

Verfahrensablauf

Sie können die Abfindung formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziale beantragen.

Kosten

keine

Formulare

  • Formloser Antrag (ohne Unterschrift)
    Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch, sozialgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).