Leistungen von A bis Z
Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme
Leistungsbeschreibung
Stand: 27.09.2024
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Sterilisation, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist.
Bei Frauen: Wenn eine Schwangerschaft ihre Gesundheit gefährden würde.
Bei gesunden Männern: Wenn durch eine Schwangerschaft eine schwerwiegende Schädigung bei der Frau zu erwarten ist und gleichzeitig der Eingriff der Sterilisation für die Frau lebensbedrohlich wäre.
In anderen Fällen tragen Sie die Kosten selbst.
Voraussetzungen
Die behandelnden Ärzte entscheiden, in welchen Fällen eine medizinische Indikation für eine Sterilisation vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Elektronische Gesundheitskarte
Fristen
keineKosten
keineRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Verwandte Themen
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Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Sterilisation; Informationen zur Kostenübernahme" finden Sie im BayernPortal.