Leistungen von A bis Z

Bayerischer Landtag; Anmeldung für Besuch

Leistungsbeschreibung

Stand: 10.07.2024

Der Bayerische Landtag bietet Besucherinnen und Besuchern in Gruppen oder als Einzelbesucher die Möglichkeit, an Plenar- und Ausschusssitzungen teilzunehmen.

Gruppen können den Bayerischen Landtag nach Anmeldung und Einladung durch das Landtagsamt besuchen. Der Besuchswunsch muss schriftlich und möglichst frühzeitig vorliegen. Es wird ein Programm für Besuchergruppen allgemein und Schulklassen angeboten. An dem Programm der Landtagspädagogik können Klassen und Kurse aller Schularten, deren Lehrpläne die Bayerische Verfassung und das parlamentarische Regierungssystem behandeln (ab 8. Klasse Mittelschule), teilnehmen.

Einzelbesucher können sich für Plenarsitzungen eine Woche vorher online anmelden, sofern noch freie Besucherplätze verfügbar sind. Weitere Informationen erhalten Sie über die Homepage des Bayerischen Landtags (Info-Service > Einzelbesucher). An Ausschusssitzungen können Einzelbesucher ohne vorherige Anmeldung teilnehmen, soweit Besucherplätze verfügbar sind. Die Besucher/innen müssen sich unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses beim Pförtner anmelden. Eine reine Hausbesichtigung, insbesondere die Besichtigung der historischen Räume des Maximilianeums ist für Einzelbesucher nur am Tag der offenen Tür möglich.

Redaktionell verantwortlich: Landtagsamt (siehe BayernPortal).