Leistungen von A bis Z
Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger
Leistungsbeschreibung
Stand: 14.02.2024
Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin" und "Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:
- Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
- Bescheinigung über Berufsqualifikation
- Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
Voraussetzungen
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit
- Ausbildungsnachweis (Diplom, Prüfungszeugnis, Nachweis über belegte Fächer, sonstige Befähigungsnachweise) und Nachweis über Berufserfahrung
in beglaubigter Kopie und Übersetzung von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer
Fristen
keine
Kosten
ca. 150 Euro
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Klage zum Verwaltungsgericht
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal).
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