Leistungen von A bis Z

Agrarförderungsprogramme; Stellung eines Mehrfachantrags

Leistungsbeschreibung

Stand: 26.03.2024

Landwirte/Landwirtinnen können mit dem Mehrfachantrag verschiedene Agrarförderungsprogramme beantragen.

Folgende Förderungen können beantragt werden:

  • Direktzahlungen
    • Einkommensgrundstützung
    • Umverteilungseinkommensstützung
    • Junglandwirte-Einkommensstützung
    • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
    • Zahlung für Mutterkühe
    • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus
  • Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP)
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie Maßnahme - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Fristen

Die Mehrfachantragstellung erfolgt jedes Jahr von Anfang März bis 15. Mai.

Kosten

keine

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal).