Leistungen von A bis Z

Ausnahme-Visum; Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Stand: 14.08.2024

Die Bundespolizei oder andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden können in Ausnahmefällen an der Grenze Ausnahme-Visa ausstellen.

An der deutschen Grenze (ggf. auch bei Einreise über einen deutschen Flughafen) können die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahme-Visa erteilen. Jedoch müssen hier durch den Antragsteller, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen, unvorhersehbare zwingende Einreisegründe geltend gemacht werden.

Ein Ausnahme-Visum kann als einheitliches (Schengen-)Visum oder als nationales Visum erteilt werden. Dies richtet sich nach dem Aufenthaltszweck. Die entsprechenden Erteilungsvoraussetzungen des jeweiligen Visums müssen in der Regel auch bei der Erteilung eines Ausnahme-Visums vorliegen.

Die maximale Gültigkeitsdauer eines Ausnahme-Visums beträgt grundsätzlich jeweils 15 Tage.

Voraussetzungen

  • unvorhersehbarer zwingender Einreisegrund
  • Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Visumerteilung. Diese variieren je nach Aufenthaltszweck.

Erforderliche Unterlagen

  • Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Bundespolizei.

Kosten

Erteilung: 60 Euro

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage


Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).