Leistungen von A bis Z
Artenschutz in der Straßenplanung; Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben
Leistungsbeschreibung
Stand: 09.01.2024
Die Notwendigkeit einer "artenschutzrechtlichen Prüfung" im Rahmen von Planungsverfahren ergibt sich aus den Verboten des § 44 Absatz 1 und 5 Bundesnaturschutzgesetz. Als Arbeitshilfe zur Berücksichtigung dieser Vorgaben zum Artenschutz in straßenrechtlichen Genehmigungsverfahren hat die damalige Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die "Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung im Straßenbau - saP" (Fassung mit Stand 01/2015) herausgegeben. Diese wurden im August 2018 vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 15.09.2017 in § 44 Abs. 5 BNatSchG angepasst (siehe "Weiterführende Links").
Voraussetzungen
Die Benutzung der Arbeitshilfe erfordert einschlägigen naturschutzfachlichen, rechtlichen und biologischen Sachverstand. Sie ist für Fachleute der Fachrichtungen Landschaftsplanung und Biologie bestimmt.
Erforderliche Unterlagen
- Die erforderlichen Unterlagen werden in jedem Einzelfall durch den Vorhabensträger und die zuständige Gestattungsbehörde festgelegt.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Ministerialschreiben "Straßenbau, Naturschutzrecht - Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes in der Straßenplanung Anpassung an die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes durch Art. 1 BNatSchGÄndG vom 15.09.2017"
Einführung der nachfolgenden Unterlagen für den Bereich der Bayerischen Straßenbauverwaltung
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/landschaftsplanung_kultur_sap_ms.pdf - Hinweise zur Aufstellung naturschutzfachlicher Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung in der Straßenplanung (saP)
Fachliche und rechtliche Hinweise zur Fassung mit Stand 08/2018
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/landschaftsplanung_kultur_sap_hinweise.pdf - Anlage 1: Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Bearbeitbare Mustervorlage im Format MS WORD (Fassung mit Stand 08/2018)
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/landschaftsplanung_kultur_sap_anlage1.dotx - Anlage 2: Ablaufschema zur Prüfung des Artenschutzes in der Straßenplanung
Fassung mit Stand 08/2018
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/landschaftsplanung_kultur_sap_anlage2.pdf - Anlage 3: Tabellen zur Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums
Bearbeitbare Mustervorlage im Format MS WORD (Fassung mit Stand 08/2018)
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/landschaftsplanung_kultur_sap_anlage3.dotx - Internet-Arbeitshilfe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) bei der Vorhabenszulassung
Vorhabensübergreifende, fachlich/rechtliche Arbeitshilfe mit der Möglichkeit der Online-Recherche zu Arteninformationen der saP-relevanten Arten
https://www.lfu.bayern.de/natur/sap/index.htm
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Artenschutz in der Straßenplanung; Hinweise zur Aufstellung der naturschutzfachlichen Angaben" finden Sie im BayernPortal.