Leistungen von A bis Z
Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung
Leistungsbeschreibung
Stand: 03.04.2024
Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?
Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.
Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.
Weiterführende Links
- Prävention und Sicherheitstipps - Opferschutz und Opferhilfe
https://www.innenministerium.bayern.de/sus/polizei/praeventionundsicherheitstipps/index.php - Beauftragte der Polizei für Kriminalitätsopfer
https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/beauftragte-der-polizei-fuer-kriminalitaetsopfer/index.html - Sexueller Missbrauch von Kindern
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/sexueller-missbrauch-von-kindern/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung" finden Sie im BayernPortal.