Leistungen von A bis Z
Entschädigung für Strafverfolgung; Entscheidung
Leistungsbeschreibung
Stand: 16.08.2024
Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.
Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal).
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