Leistungen von A bis Z
Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 07.04.2025
Gemeinden und Gemeindeverbände können Förderungen für Planung, Konzeptionierung und infrastrukturelle Investitionen in Güterverkehrszentren beantragen.
Zweck
Aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung von GVZ soll durch die Förderung der Aufwendungen für Planung und Konzeption die Errichtung von GVZ gefördert werden.
Gegenstand
Zur Realisierung einer umweltverträglicheren und rationelleren Güterbeförderung haben sich Bund und Länder auf die Schaffung eines Netzes an Güterverkehrszentren (GVZ) verständigt. Neben den Erschließungsaufwendungen müssen die Kommunen auch die Kosten für Planung und Konzeption der GVZ sowie für die GVZ-Entwicklungsgesellschaften (GVZ-E) tragen. Die gesamten Aufwendungen für ein GVZ übersteigen die Finanzkraft der Kommunen.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden kann beispielsweise das Erstellen einer Machbarkeitsstudie oder auch die Kosten für externe Planungsleistungen. Es können aber auch infrastrukturelle Investitionen der Gemeinden und Gemeindeverbände für die Errichtung des GVZ gefördert werden.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Der regelmäßige Fördersatz beträgt 50% in Form einer Anteilsfinanzierung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Errichtung von GVZ ist das kommunale Engagement. Die Förderung gilt nur für Gemeinden und Gemeindeverbände. Es darf kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vorliegen, d. h. es dürfen noch keine Verträge hinsichtlich der Maßnahmen geschlossen worden sein. Vor der Antragstellung sollte Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen werden, um die spezifischen Anforderungen zu klären.
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Verfahrensablauf
Der schriftliche Antrag muss beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr eingereicht werden. Der weitere Vollzug der Förderung erfolgt regelmäßig bei der zuständigen Bezirksregierung.
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Nicht möglich
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Fristen
KeineKosten
Es fallen keine Kosten an.
Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Klage gegen beschränkende Nebenbestimmungen des Bewilligungsbescheides
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Güterverkehrszentrum; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.