Leistungen von A bis Z
Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Musikschulen können von Gemeinden getragene öffentliche Einrichtungen sein, die die Musikerziehung von Kindern und Jugendlichen auf breiter Grundlage anstreben. Für die Teilnahme am Unterricht ist eine Anmeldung erforderlich.
Musikschulen können schon im frühesten Alter das Kind mit den Grundelementen der Musik vertraut machen, die musikalischen Begabungen frühzeitig erkennen und fördern und durch stufenweise geordneten Unterricht zur Teilnahme am Musikleben hinführen.
Für die Benutzung einer gemeindlichen oder städtischen Musikschule gibt es eine entsprechende Satzung. Hier finden z. B. die Regelungen zur Anmeldung und Abmeldung, zu den Leistungen oder den Unterrichtszeiten.
Informationen über die Unterrichtsangebote der Musikschule in Ihrer Gemeinde erhalten Sie entweder direkt bei der Musikschule oder - soweit vorhanden - über die Internetseite der Musikschule. Hier können Sie Ihr Kind auch für den Unterricht anmelden.
Kosten
Für die Teilnahme am Unterricht der Musikschule, für die Nutzung von Instrumenten und für die Teilnahme an Kursen können Gebühren erhoben werden.
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung" finden Sie im BayernPortal.