Leistungen von A bis Z
Computerspiel; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 23.10.2024
Am Hightech- und Medienstandort Bayern ist die Medienbranche ein wichtiger Wirtschaftsfaktor mit einem großen Wachstumspotential im kreativ-technischen Bereich.
Die Bayerische Staatsregierung unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, pädagogisch oder kulturell wertvoller Computerspiele. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der bayerischen Entwicklungs- und Produktionswirtschaft sowie den digitalen audiovisuellen Standort in Europa zu stärken.
Die Computerspielförderung beruht auf drei Säulen: Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung und Produktion.
Antragsberechtigt sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die vorrangig Computerspiele entwickeln oder vertreiben.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss bei der FilmFernsehFonds Bayern GmbH (FFF Bayern) gestellt werden. Nach positiver Entscheidung durch den unabhängigen Vergabeausschuss wird ein Darlehens- oder Zuschussvertrag mit der LfA Förderbank Bayern geschlossen.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung beginnt nach Antragseinreichung und wird bis zum Zeitpunkt der nächsten Vergabeausschusssitzung abgeschlossen. Die Termine der Vergabeausschusssitzung sind beim FFF Bayern zu finden (siehe "Weiterführende Links").Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Kulturtest
- weitere Unterlagen sind abhängig vom jeweiligem Förderbereich
Fristen
Die Einreichfristen der FFF Bayern GmbH sind auf der Website des FilmFernsehFonds Bayern veröffentlicht und müssen eingehalten werden (siehe "Weiterführende Links").
Kosten
Im Falle der Bewilligung wird eine Prüfgebühr von 3% der beantragten Fördersumme erhoben. Näheres erfahren Sie auf der Webseite des FFF Bayern.
Formulare
- Unterlagen und Merkblätter zur Antragsstellung für die Gamesförderung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- FilmFernsehFonds Bayern - Games
http://www.fff-bayern.de/foerderung/foerderbereiche/games/ - Games Bavaria
https://www.games-bavaria.com - Medienpolitik Bayern
https://www.bayern.de/politik/bund-europa-medien/medienpolitik/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Computerspiel; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.