Leistungen von A bis Z
Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Leistungsbeschreibung
Stand: 17.07.2024
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Ansprechpartner in der VG Kasendorf
Norbert Groß
Telefon: | 09228/9996-0 |
E-Mail: | gross@kasendorf.de |
tätig für: | Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf |
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses" finden Sie im BayernPortal.