Leistungen von A bis Z
Kommunale Straßen- und Brückenbauvorhaben; Beantragung einer Förderung nach dem Kommunalen Sonderbaulastprogramm
Leistungsbeschreibung
Stand: 31.03.2025
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Baumaßnahmen an Staatsstraßen, sowie für den Bau von selbständigen Radwegen und für Maßnahmen zur Verbesserung von Barrierefreiheit und Zuwegung vom Individual- zum öffentlichen Verkehr.
Zweck
Die Fördermittel dienen zur Stärkung der Finanzierung von Investitionen der Landkreise und Gemeinden in die Verkehrsinfrastruktur. Ziele sind die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und die Erhöhung der Verkehrssicherheit und der Barrierefreiheit.
Gegenstand
Aus Mitteln des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (Art. 13f BayFAG) können gefördert werden:
- Bau von in gemeindlicher Sonderbaulast stehenden Ortsumfahrungen bzw. Entlastungsstraßen im Zuge von Staatsstraßen,
- Änderung von bestehenden Kreuzungen von Staatsstraßen mit Kreis- und/oder Gemeindestraßen, soweit die betroffenen Gemeinden und Landkreise die Änderungskosten übernehmen,
- Bau von unselbständigen (Geh- und) Radwegen an Staatsstraßen, soweit die Gemeinde die Kosten übernimmt,
- Bau oder Ausbau von Radschnellwegen und anderen Geh- und Radwegen im Sinn von Art. 53 Nr. 2 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie der Ausbau von öffentlichen Feld- und Waldwegen im Sinn von Art. 53 Nr. 1 BayStrWG, die für den überörtlichen Radverkehr von Verkehrsbedeutung sind und bei denen die Gemeinden Träger der Baulast oder die Landkreise Träger der Sonderbaulast sind,
- bauliche Maßnahmen der Gemeinden und Landkreise zur Herstellung der Barrierefreiheit und Verbesserung der Zuwegung im Übergangsbereich vom Individual- zum öffentlichen Verkehr,
- Planungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Bauausgaben für den Straßenkörper und das Zubehör. Weiterführende Informationen finden Sie in Nr. 6 der Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra).
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Es wird eine Anteils- oder Festbetragsförderung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten gewährt. Die Bemessung der Höhe der Förderung richtet sich nach Nr. 7 RZStra.
Voraussetzungen
- Die übrige Finanzierung des Vorhabens oder eines Bauabschnittes mit eigener Verkehrsbedeutung muss gewährleistet sein.
- Das Vorhaben muss nach Art und Umfang zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sein.
- Das Vorhaben muss bau- und verkehrstechnisch einwandfrei sein, den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und Flächen so weit wie möglich schonend und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein.
- Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder mit Mobilitätseinschränkungen müssen berücksichtigt sein.
- Eine Förderung nach Art. 13f BayFAG ist nur dann möglich, wenn die zuwendungsfähigen Kosten die Bagatellgrenze von 50.000 Euro und bei Planungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen von 100.000 Euro übersteigen.
- Das Förderkontingent für neu in das Programm aufzunehmende Projekte ist begrenzt. Wenn die Fördernachfrage die zur Verfügung stehenden Ausgabemittel übersteigt, werden die anderen Fördertatbestände gegenüber den Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Zuwegung sowie gegenüber Planungen im Hinblick auf Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnstationen vorrangig finanziert.
- Vorhaben an Staatsstraßen sind frühzeitig mit dem zuständigen Staatlichen Bauamt abzustimmen.
Zuwendungen zu den einzelnen Fördertatbeständen können Gemeinden und Landkreise gemäß den Zuordnungen in der Beschreibung erhalten.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist bei der zuständigen Bezirksregierung einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Erläuterungsbericht: Ein in Anlehnung an die Richtlinien für die Entwurfsgestaltung im Straßenbau (RE) aufgestellter Entwurf
- Übersichtslageplan Maßstab 1:25.000 oder 1:5.000 mit farbiger Darstellung des überörtlichen Verkehrsnetzes
- Lageplan
- Regelquerschnitt
- Sonderbaulastvereinbarung
- Nachprüfbare Berechnung oder/und Erläuterung über die Kostenbeteiligung Dritter
- Nachweis über die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen
Fristen
Der Antrag muss bis 01.09.2025 gestellt werden.
Anträge sind bis spätestens 1. September des dem Förderbeginn vorausgehenden Jahres einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Vorlage von Anträgen auf Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Art. 13f BayFAG eine Vorlagefrist besteht. Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen sein.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Antrag auf Bewilligung weiterer Zuwendungsraten (Muster 1b zu Art. 44 BayHO)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2a zu Art. 44 BayHO - Kameralistik)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Angaben zu den finanziellen Verhältnissen (Muster 2b zu Art. 44 BayHO - Doppik)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Mitteilung gem. Nr. 1.1 NBest-Bau - Zuwendungen/Zuweisungen nach BayFAG und BayGVFG
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Ermittlung zuwendungsfähige Kosten nach Muster 1 zu den Nrn. 11.1.2 und 11.4 RZStra
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Auszahlungsantrag (Muster 3 zu Art. 44 BayHO)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Verwendungsnachweis (Muster 4 zu Art. 44 BayHO)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden. - Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Rechtsgrundlagen
- Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO)
- Art. 13f Bayerisches Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerisches Finanzausgleichsgesetz - BayFAG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Bayerische Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz - FAGDV)
- Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RZStra)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K)
- Baufachliche Ergänzungsbestimmungen für Zuwendungen (BayZBau)
- Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Klage erheben. Das zuständige Gericht, bei dem Sie Klage einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
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Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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