Leistungen von A bis Z
Ausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.07.2024
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen eine Förderung beantragt werden.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Ausstellungen im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.