Leistungen von A bis Z
Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen
Leistungsbeschreibung
Stand: 13.03.2024
Der Freistaat Bayern fördert Investitionsmaßnahmen für Einrichtungen der Erziehungshilfe.
Zweck
Die Förderung soll die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII (z. B. stationäre Maßnahmen der Erziehungshilfe) ermöglichen.
Gegenstand
Gefördert werden Investitionen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Einrichtungsträger.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Aufwendungen gemäß den Bestimmungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO).
Art und Höhe
Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung bis zu 40 %.
Voraussetzungen
Die Maßnahmen müssen notwendig sein. Der Träger muss die Gewähr für ordnungsgemäßen Betrieb und Unterhalt bieten. Neubaumaßnahmen können nur als Ersatz für unbrauchbar gewordene Altbauten oder als Einrichtung mit einer besonderen Aufgabenstellung gefördert werden. Erweiterung/Umbau sind nur bei strukturellen Verbesserungen förderfähig.Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der zuständigen Regierung zu stellen. Die Regierung entscheidet über den Antrag und führt die weitere Abwicklung der Zuwendung durch.Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen nach Anforderung der Behörde im Einzelfall
Hinweise
Derzeit stehen keine Haushaltsmittel in diesem Bereich zur Verfügung!Kosten
keineFormulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsbehelf
Widerspruch/Klage
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Erziehungshilfe; Beantragung einer Investitionsförderung für Einrichtungen" finden Sie im BayernPortal.