Leistungen von A bis Z
Ausbildungsstätten für Rettungssanitäter; Beantragung der staatlichen Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Stand: 04.09.2024
Voraussetzungen
Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn die Anforderungen für die Erteilung erfüllt sind:
- Personelle Anforderungen
- Fachqualifikation der Ausbilder für die theoretische Ausbildung grundsätzlich mindestens Rettungssanitäter. Für Spezialthemen ist auch der Einsatz von Fachreferenten möglich
- Fachliche Gesamtleitung soll mindestens einem Lehrrettungsassistenten oder Praxisanleiter für Notfallsanitäter obliegen
- Bauliche Anforderungen
- Lehrsaal in ausreichender Größe für den theoretischen und fachpraktischen Unterricht
- Weiterer Raum in geeigneter Größe für praktische Übungen oder Gruppenarbeiten
- Geeignete Einrichtung zur Einnahme bzw. Zubereitung von Mahlzeiten
- Sachliche Anforderungen
- Lehrbücher bzw. elektronische Lernmedien auf aktuellem Stand
- Vollständige in einem Rettungswagen Typ Bayern vorhandene Ausrüstung
Verfahrensablauf
Der Antrag kann über das bereitgestellte Online-Verfahren oder formlos schriftlich bei der für die Ausbildungsstätte örtlich zuständigen Regierung eingereicht werden. Diese erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die staatliche Anerkennung. Das Online-Verfahren wird im BayernPortal angezeigt, wenn Sie den Ort der Ausbildungsstätte auswählen (siehe „Online-Verfahren“).
Bearbeitungsdauer
ca. 1 MonatHinweise
Die personellen, baulichen und sachlichen Anforderungen sind in geeigneter Weise nachzuweisen.
Vor der Antragsstellung ist eine Abstimmung mit der zuständigen Regierung zu empfehlen.
Fristen
keineKosten
Verwaltungsgebühr: 100 EuroRechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Verwandte Lebenslagen
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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