Leistungen von A bis Z
Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung
Leistungsbeschreibung
Stand: 15.11.2024
Aktionen und Maßnahmen eines fest definierten Adressatenkreises, die der Erhöhung der Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen dienen, werden gefördert.
Die Zuwendungen gehen an die Landesverkehrswacht und den ADAC für Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Gefördert wird beispielsweise die Aktion "Sicher zur Schule – Sicher nach Hause".
Antragsberechtigt sind ausschließlich die beiden oben genannten Organisationen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist schriftlich durch die beiden Organisationen zu stellen.Formulare
- Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
- Ermächtigung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Weiterführende Links
- Gemeinschaftsaktion "Sicher zur Schule - Sicher nach Hause"
https://www.sicherzurschule.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Verkehrssicherheitsprogramm; Beantragung einer Förderung" finden Sie im BayernPortal.