Leistungen von A bis Z
Arzt/Ärztin; Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Arbeitsaufnahme im Ausland
Leistungsbeschreibung
Stand: 30.10.2024
Mit dem Certificate of good standing wird die Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärtzlichen Heilberufs in Deutschland nachgewiesen. Das Certificate of good standing bestätigt außerdem, dass keine berufsrechtlichen Verfahren eingeleitet und keine berufsrechtlichen Maßnahmen getroffen worden sind.
Wenn Sie Ihre Berufstätigkeit in Oberbayern, Niederbayern, Schwaben oder in der Oberpfalz ausüben bzw. ausgeübt haben und den Arztberuf zukünftig im Ausland ausüben möchten, ist die Regierung von Oberbayern für die Ausstellung des Certificate of good standing zuständige Behörde. Bei Berufstätigkeit in den anderen bayerischen Regierungsbezirken liegt die Zuständigkeit bei der Regierung von Unterfranken.
Voraussetzungen
Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Certificate of good standing kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.Erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis der Belegart „O“
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bayerischen Landesärztekammer
(auf Antrag erfolgt die direkte Übermittlung durch die Bayerischen Landesärztekammer an die Regierung)
Kosten
- Certificate of good standing einsprachig (Sprache: deutsch): 60,00 EUR
- Certificate of good standing zweisprachig (Sprachen: deutsch und englisch): 80,00 EUR
Formulare
- Antrag auf Ausstellung eines Certificate of good standing für Ärztinnen und Ärzte
Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
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