Leistungen von A bis Z
Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen
Leistungsbeschreibung
Stand: 10.07.2024
Sie können die Anrechnung von erfolgreich absolvierten Modulen oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen in der Pflege beantragen.
Auf Antrag können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.
Gemäß § 55 Abs. 1 AVPfleWoqG können erfolgreich absolvierte Module oder vergleichbare Qualifikationen auf die Weiterbildungen angerechnet werden, sofern die Inhalte gleichwertig sind.
Soweit die Module oder die vergleichbaren Qualifikationen angerechnet werden, beschränken sich die Prüfungen nach § 60 Abs. 1 AVPfleWoqG im Wesentlichen auf die fehlenden Qualifikationen.
Über die Anrechnung entscheidet die Vereinigung der Pflegenden in Bayern als die zuständige Behörde schriftlich ausschließlich im Onlineformat. Ablehnende Entscheidungen sind zu begründen.
Erforderliche Unterlagen
- Es werden folgende Dokumente benötigt:
- Lebenslauf
- Arbeitszeugnisse (Nachweis der benötigten Berufserfahrung)
- Modulhandbuch (Stand: Studienbeginn) /Transcript of Records
- Qualifikationsurkunden
- Qualifikationszeugnisse (möglichst detaillierter Umfang der Inhalte der Weiterbildung - es werden nur Weiterbildungen berücksichtigt, die mit einer Prüfung enden)
- Projektnachweis (Projektbericht, ggf. Bachelor- oder Masterarbeit mit Bezug zur Weiterbildung)
- Praktikums- oder Hospitationsnachweise
Formulare
- Antrag auf Gleichstellung einer Qualifikation zur Weiterbildung gemäß § 55 Abs.1, § 57 Abs. 2 oder § 58 AVPfleWoqG
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
Verwandte Themen
Verwandte Lebenslagen
Weiterführende Links
- Weiterbildung in der Pflege
Informationen der Vereinigung der Pflegenden in Bayern
https://www.vdpb-weiterbildung.de/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anrechnung von Modulen oder Qualifikationen" finden Sie im BayernPortal.