Leistungen von A bis Z
Verkehrspsychologische Berater; Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Stand: 02.08.2024
Eine mit Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. bestehende Anerkennung als verkehrspsychologischer Berater kann aufgehoben werden, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung nicht (mehr) vorliegen.
Personen, die eine Fahrerlaubnis auf Probe besitzen und nach dem Besuch eines besonderen Aufbauseminars erneut verkehrsauffällig geworden sind, kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer Verkehrspsychologischen Beratung anordnen.
Die Beratung darf nur von Personen durchgeführt werden, die amtlich anerkannt sind. Personen, die eine Bestätigung der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. besitzen, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, gelten als amtlich anerkannt.
Eine Rücknahme oder ein Widerruf der Anerkennung wird durch die Regierung der Oberpfalz erlassen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen.
Voraussetzungen
- Rücknahme: eine der Voraussetzung für die Anerkennung lag im Zeitpunkt ihrer Bestätigung nicht vor, oder persönliche Zuverlässigkeit lag in diesem Zeitpunkt nicht vor; wenn der Mangel nicht mehr besteht, kann von Rücknahme abgesehen werden.
- Widerruf: eine der Voraussetzungen für die Anerkennung ist nachträglich weggefallen, die verkehrspsychologischen Beratungen wurden nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder wenn sonst gegen Pflichten aus der Anerkennung oder Auflagen gröblich verstoßen wurde.
Verfahrensablauf
Die Regierung der Oberpfalz wird i.d.R. auf Hinweis der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. tätig. Der Erlaubnisinhaber erhält die Möglichkeit der Stellungnahme (Anhörung).
Fristen
Dem Erlaubnisinhaber werden in der Regel vier Wochen zur Abgabe seiner Stellungnahme eingeräumt.Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Als Rechtsbehelf steht die verwaltungsgerichtliche Klage zur Verfügung.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal).
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