Leistungen von A bis Z
Kurzzeitpflegeplätze; Beantragung einer Förderung für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
Leistungsbeschreibung
Stand: 06.09.2024
Zweck
Die Förderung erfolgt zu dem Zweck, Trägern dieser Einrichtungen einen Pauschbetrag in Höhe von maximal 100 Euro je nicht belegtem Tag bis zu höchstens 10.000 Euro und Jahr zu gewähren, um die mit der Bereitstellung einhergehenden besonderen finanziellen Risiken abzufedern.
Gegenstand
Gegenstand der Förderung ist es, Träger von vollstationären Pflegeeinrichtungen von den mit der Bereitstellung von Kurzzeitpflegeplätzen einhergehenden besonderen finanziellen Risiken zu entlasten und Hemmnisse bei der Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen abzubauen.
Im Rahmen einer Projektförderung können für die Neuschaffung von dauerhaften Kurzzeitpflegeplätzen oder die Umwandlung von Langzeitpflegeplätzen in dauerhafte Kurzzeitpflegeplätze für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ab Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids pro Projekt maximal 100 Euro je nichtbelegtem Tag bis zu einer Höchstgrenze in Höhe von 10.000 Euro je Platz und Jahr gewährt werden.
Die Zuwendung beträgt höchstens 90 Prozent des einrichtungsindividuellen Tagessatzes.
Es gelten die Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBestP).
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege, die einen Versorgungsvertrag gemäß §§ 72 ff. SGB XI sowie eine Vergütungsvereinbarung gemäß § 85 SGB XI nachweisen können.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die für die Bereithaltung der Kurzzeitpflege im Rahmen der Höchstfördergrenzen entstehen
Art, Höhe und Dauer der Zuwendung
Die Zuwendung erfolgt als Fehlbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung. Der Bewilligungszeitraum umfasst drei Jahre. Die Zuwendung beträgt je Platz maximal 100 Euro je nichtbelegtem Tag und ist gedeckelt auf maximal 10.000 Euro pro Platz und Jahr, höchstens 90 % des einrichtungsindividuellen Tagessatzes.
Verfahrensablauf
Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich beim Bayerischen Landesamt für Pflege einzureichen.
Das Bayerische Landesamt für Pflege prüft und entscheidet über den Antrag.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 3 Monaten zu rechnen.Erforderliche Unterlagen
- Verpflichtungserklärung über die Schaffung einer entsprechenden Anzahl von Kurzzeitpflegeplätzen
- Nachweis über den im entsprechenden Landkreis oder den in der entsprechenden kreisfreien Stadt bestehenden Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen
- Versorgungsvertrag gemäß §§ 723 ff. SGB XI und Vergütungsvereinbarung gemäß § 85 SGB XI
Hinweise
Zuwendungen werden nur für solche Vorhaben bewilligt, die noch nicht begonnen worden sind. Vor Abschluss des Antragsverfahrens dürfen daher keine Verträge (z. B. Kaufvertrag, Arbeitsvertrag) geschlossen werden.
Fristen
Bei der Antragstellung sind keine Fristen zu beachten.Kosten
keineFormulare
- Antrag auf Bewilligung einer staatlichen Zuwendung nach der Förderrichtlinie Pflege (WoLeRaF) für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege - Verpflichtungserklärung des Trägers einer vollstationären Einrichtung der Pflege gemäß §§ 72 ff SGB XI
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege - Bedarfsbestätigung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer Zuschuss-Förderung als DAWI-De-minimis-Beihilfe
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden. - Erklärung über subventionserhebliche Tatsachen
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Weiterführende Links
- Richtlinie Pflege – WoLeRaF: Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege
https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderung-kurzzeitpflege/
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal).
Mehr im BayernPortal
Zusätzliche Informationen zum Thema "Kurzzeitpflegeplätze; Beantragung einer Förderung für die Schaffung von Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Einrichtungen der Pflege" finden Sie im BayernPortal.